Endlich ist der Paragraf 219a Geschichte! Das, wofür wir Grüne seit Jahren kämpfen und streiten, wurde gerade mit großer Mehrheit im Bundestag verabschiedet.
Das heißt: Ärzt*innen dürfen in Zukunft ungewollt Schwangere umfassend und rechtssicher über Schwangerschaftsabbrüche aufklären, zum Beispiel auf ihren Webseiten – ohne Strafanzeigen oder Strafverfolgung fürchten zu müssen. Gleichzeitig wird der Zugang zu Informationen für ungewollt Schwangere, die fundierte fachliche Informationen suchen, deutlich verbessert.
👍 Der Wegfall von Paragraf 219a StGB ist ein wichtiges frauenpolitisches Signal – für mehr Informationen, mehr Rechte, mehr Selbstbestimmung!
