Das hessische Leerstandsgesetz, das gerade von der Landesregierung beschlossen wurde, soll dafür sorgen, dass Wohnungen maximal sechs Monate leer stehen dürfen. Längere Leerstandszeiten, z.B. im Fall von Sanierung oder Erbauseinandersetzungen, bedürfen einer Genehmigung. Bei Verstößen drohen entsprechende Sanktionen. Zusätzlich wurde beschlossen, den Genehmigungsvorbehalt, der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zustimmungspflichtig macht, zum Jahresende auslaufen zu lassen.
„Die Landesregierung gibt damit eine zentrale Mieterschutzregelung auf, die in der Vergangenheit verhindert hat, dass Menschen ihre Wohnung verlieren“, erklärt Hildegard Förster-Heldmann, Landtagsabgeordnete und Stadtverordnete in Darmstadt. „Mietwohnungen müssen erhalten bleiben und sollten nicht ohne weiteres in Eigentum umgewandelt werden können.“
In der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde ein gemeinsamer Prüfantrag von GRÜNEN, CDU, Volt und SPD beschlossen. Konkret soll in dem Antrag geprüft werden, ob eine kommunale Satzung auf Basis des hessischen Leerstandsgesetzes helfen kann, Leerstand zu bekämpfen, um Wohnraum zu erhalten. Zu viele Ausnahmen ermöglichen weiterhin genehmigten Leerstand und öffnen so spekulativen Praktiken Tür und Tor.
„Das Auslaufen des Genehmigungsvorbehalts stellt die Leerstandssatzung in Frage. Das Leerstandsgesetz und der Genehmigungsvorbehalt sind zusammen die Voraussetzung für effektiven Mieterschutz. Daher ist es kontraproduktiv, dass das Land Hessen den Genehmigungsvorbehalt auslaufen lässt“, erklärt Förster-Heldmann abschließend
