Entfristung von Beschäftigungsverhältnisse von Justizfachangestellten

Künftig werden Beschäftigungsverhältnisse von Justizfachangestellten bei Staatsanwaltschaften und Gerichten grundsätzlich nach einem Jahr entfristet.
Ich freue mich über diese Entscheidung der Hessischen Landesregierung, von der circa 200 Beschäftigte profitieren werden. So wird die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber in Hessen entscheidend erhöht. Bislang konnte es bis zu 4 Jahre bis zu einer Entfristung dauern.

Justizfachangestellte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und managen dort unter anderem als Multitalente den gesamten Schriftverkehr und sind in den Gerichtsverhandlungen für die Protokollführung zuständig. Sie sind außerdem erste Ansprechpersonen für Bürgerinnen und Bürger und beantworten kompetent deren Fragen zu verschiedenen Sachverhalten oder Prozessabläufen.

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